2. Rechtslage
- Rechtsquellen
Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die einschlägigen EU-Vorschriften i.d.g.F. (VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, VO (EG) Nr. 2074/2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zum EU-Hygienepaket und die Guidance Dokumente vom 1611.2005 zu VO (EG) 852/2004 und zur Umsetzung von HACCP). - Geltungsbereich
Die Leitlinien gelten für bäuerliche Obstverarbeitungsbetriebe, die überwiegend eigene Rohware verarbeiten. - Verantwortung und Zuständigkeit
Für die Umsetzung des Hygienerechts ist der Betriebsführer, beziehungsweise die dafür beauftragte Personen verantwortlich. - Begriffsbestimmungen
Bäuerliche Obstverarbeitung umfasst alle Verarbeitungsprodukte aus Obst und obstnahen Stoffen (z.B. Holunderblüten), wie sie traditionell in den einzelnen Regionen üblich sind.