2. Rechtslage

  1. Rechtsquellen
    Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die einschlägigen EU-Vorschriften i.d.g.F. (VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, VO (EG) Nr. 2074/2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zum EU-Hygienepaket und die Guidance Dokumente vom 1611.2005 zu VO (EG) 852/2004 und zur Umsetzung von HACCP).
  2. Geltungsbereich
    Die Leitlinien gelten für bäuerliche Obstverarbeitungsbetriebe, die überwiegend eigene Rohware verarbeiten.
  3. Verantwortung und Zuständigkeit
    Für die Umsetzung des Hygienerechts ist der Betriebsführer, beziehungsweise die dafür beauftragte Personen verantwortlich.
  4. Begriffsbestimmungen
    Bäuerliche Obstverarbeitung umfasst alle Verarbeitungsprodukte aus Obst und obstnahen Stoffen (z.B. Holunderblüten), wie sie traditionell in den einzelnen Regionen üblich sind.
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