1.4 Stoffe und Gemische synthetischen Ursprungs
- Details
- 1.4 Stoffe und Gemische synthetischen Ursprungs
- Zugriffe: 71
Als sonstige Stoffe mit synthetischen Anteilen betrifft Bestandteile, die keinen bis dato definierten Kriterien entsprechen. Es dürfen nur jene der Anlage 7 verwendet werden.
- Details
- 1.4 Stoffe und Gemische synthetischen Ursprungs
- Zugriffe: 52
Als mineralische Farbstoffe können auch Stoffe naturidenter Qualität eingesetzt und sind beschränkt auf die Stoffe der Anlage 6.
- Details
- 1.4 Stoffe und Gemische synthetischen Ursprungs
- Zugriffe: 508
Kosmetische Mittel müssen mikrobiologisch sichere Produkte darstellen. Als Konservierungsmittel werden ausschließlich die naturidenten Konservierungsmittel der Anlage 5 verwendet. Bei Verwendung von multifunktionellen Stoffen mit antimikrobieller Wirkung ist im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 eine Angabe der Konservierungsmittelfreiheit nicht zulässig.
Zu beachten ist, dass die Konservierungsmittel von vorkonservierten Bestandteilen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten und Deklaration berücksichtigt werden.