1.4 Stoffe und Gemische synthetischen Ursprungs

Als sonstige Stoffe mit synthetischen Anteilen betrifft Bestandteile, die keinen bis dato definierten Kriterien entsprechen. Es dürfen nur jene der Anlage 7 verwendet werden.

Als mineralische Farbstoffe können auch Stoffe naturidenter Qualität eingesetzt und sind beschränkt auf die Stoffe der Anlage 6.

Kosmetische Mittel müssen mikrobiologisch sichere Produkte darstellen. Als Konservierungsmittel werden ausschließlich die naturidenten Konservierungsmittel der Anlage 5 verwendet. Bei Verwendung von multifunktionellen Stoffen mit antimikrobieller Wirkung ist im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 eine Angabe der Konservierungsmittelfreiheit nicht zulässig.

Zu beachten ist, dass die Konservierungsmittel von vorkonservierten Bestandteilen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten und Deklaration berücksichtigt werden.

Go to Top