1.4 Anhang
- Details
- 1.4 Anhang
- Zugriffe: 433
Der Konsument verbindet mit der Bezeichnung "Biokosmetik" die Vorstellung einer besonderen Beschaffenheit der Ware und erwartet sich von dem Produkt, insbesondere hinsichtlich der Inhaltsstoffe, gesundheitlich eine besondere "Sicherheit". Eine solche "Sicherheit" gibt es aus toxikologischer Sicht auch für Naturstoffe nicht generell.
Bezeichnungen wie "Biokosmetik" sind daher abzulehnen, weil sie geeignet sind, den Konsumenten über den wahren Wert und die Eigenschaften der Ware zu täuschen.