2.6 Weitere Mahlprodukte und Erzeugnisse aus Getreide
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Spezielle Mahl- und Schälverfahren liegen bei Verwendung der markenrechtlich geschützten Bezeichnungen, wie zum Beispiel Steinmetzschrot, Steinmetzmehl vor.
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Instantmehle werden aus Mehlen hergestellt; die Mehlpartikel werden durch Befeuchten zum Zusammenhaften gebracht, getrocknet, vermahlen und nach gewünschter Größe auf Sieben sortiert. Agglomerierte Mehle sind praktisch frei von feinen Mehlteilchen. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Wasser ohne Klümpchenbildung schnell einen Teig bilden.
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Gepufftes (gepopptes) Getreide ist Getreide, das durch Behandlung mit Wasserdampf oder durch eine Hitzebehandlung, häufig unter Überdruck zu einer Vergrößerung auf das Vielfache des ursprünglichen Volumens gebracht wurde.
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Fertigmehle sind Mischungen aus Mahlprodukten mit verschiedenen Beigaben zur Herstellung bestimmter Backerzeugnisse. Sie ergeben nach Zusatz von Wasser, Milch, Eiern oder Eiprodukten als Teigflüssigkeit, allenfalls von Hefe, nach entsprechender mechanischer Bearbeitung fertige Teige oder Massen. Der Verwendungszweck ist anzugeben.
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Der Begriff "Gluten" bezieht sich auf die Prolamine aller Weizen(unter)arten (Gliadin), des Roggens (Secalin) der Gerste (Hordein), des Hafers (Avenin) und die Prolamine der Kreuzungen aller in diesem Absatz genannten Getreidearten. Glutenfreie3 Mahl- und Schälprodukte werden üblicherweise aus glutenfreiem Getreide hergestellt (Hirse, Mais, Reis oder Pseudoceralien). Aus glutenhältigen Getreidearten können durch Glutenentzug glutenbefreite Produkte hergestellt werden (z.B. glutenfreie Weizenstärke).
3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln
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Getreidestärken werden aus Mahl- und Schälprodukten dieses Kapitels durch Auswaschen hergestellt.