4. Zulassung
Betriebe, die aus Samen Sprossen erzeugen, müssen vor Arbeitsaufnahme bei der Lebensmittelbehörde eine Zulassung nach dem Lebensmittelrecht erwirkt haben.
Betriebe, die aus Samen Sprossen erzeugen, müssen vor Arbeitsaufnahme bei der Lebensmittelbehörde eine Zulassung nach dem Lebensmittelrecht erwirkt haben.
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