Präambel

Die Betreiber alpiner Schutzhütten und saisonal bewirtschafteter Almen möchten ihren Gästen und Mitarbeitern ein Maximum an Sicherheit und Wohlbefinden bieten. 
Selbstverständlich ist auf höchste Reinlichkeit und Hygiene auch auf der höchstgelegenen Hütte zu achten. Umwelt-, Sicherheits- und Hygienebestimmungen werden daher prinzipiell begrüßt und eingehalten. 

Die Voraussetzungen dafür sind in diesen Extremlagen aber z.T. wesentlich schwieriger und meist viel kostenintensiver als in den Tallagen und so manche Bestimmung ist nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einzuhalten.

Durch die Insel- bzw. Höhenlage vieler Schutzhütten und saisonal bewirtschafteten Almen ist oft die Wasserversorgung aber auch die Versorgung mit Energie stark eingeschränkt. Hand in Hand damit geht allerdings auch ein eingeschränktes Angebot an Speisen.

Meist haben Schutzhütten in Extremlage (siehe Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich) eher den Charakter einer Almhütte als jenen eines Hotels im Tal. So sollten hier auch „bodenständigere“ Maßstäbe und eine differenzierte Betrachtungsweise angelegt werden.

Gleiches gilt naturgemäß auch für saisonal bewirtschaftete Almhütten (siehe Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich). 

Jeder Bergtourist, der eine Schutzhütte oder eine saisonal bewirtschaftete Alm besucht und die Besonderheiten dieser erlebt, wird in Anbetracht der alpinen Umgebung Einschränkungen akzeptieren und sicher dazu angeregt, über die Umwelt und deren Ressourcenkreisläufe nachzudenken.

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