1.1 Rechtsvorschriften
Für Gebrauchsgegenstände geltende gesetzliche Bestimmungen der Europäischen Union sind im Internet unter der Adresse http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm, die nationalen gesetz-lichen Bestimmungen unter der Adresse http://www.ris.bka.gv.at/ zu finden und abrufbar. Dabei ist die geltende Fassung der jeweiligen Dokumente anzuwenden.
Unmittelbar anwendbar für alle Gebrauchsgegenstände ist das LMSVG. Spezifische Rechtsak-te einschließlich zu berücksichtigender Erlässe zu einzelnen Kategorien von Gebrauchs-gegenständen finden sich im jeweiligen Unterkapitel.
Insbesondere folgende Rechtsvorschriften sind zu anzuwenden:
- Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
- Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
- Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-produkten (Verordnung (EU) Nr. 528/2012)
- Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG, BGBl. I Nr. 16/2005)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (BGBl. Nr. 448/1984)
- Chemikaliengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 53/1997)