3.1.3 Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung, sonstige Auslobungen

Wird „Österreichischer Qualitäts-Obstschnaps“ oder auch „Obstschnaps“ zusätzlich mit besonderen Auslobungen wie „fein“, „prima“, „Premium“ oder dergleichen angepriesen, beträgt der Destillatanteil mind. 50 %.
Die Auslobung „edel“ wird nicht verwendet.

Auf den Destillatanteil darf in der Kennzeichnung mit Angaben wie „xx % Destillat“, „xx % Destillatanteil“ hingewiesen werden. Der Prozentsatz entspricht dem Anteil reinen Alkohols am gesamten (reinen) Alkohol.

Direkte 119 oder indirekte 120 Bezugnahme auf eine Obstbränden vorbehaltene rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder geografische Angabe ist nicht gestattet.121

Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung „Spirituose“ kann bei Österreichischem Qualitäts-Obstschnaps um den Begriff „trocken“ oder „dry“ ergänzt werden.

 


119 Bezugnahme am Etikett

120 Bezugnahme in der Werbung

121 eine solche Bezugnahmen ist als „Anspielung“ bei diesen Erzeugnissen („Spirituose“) untersagt;
Anm.: Erzeugnisse mit einem Destillatanteil von 33 % und einem Gehalt an süßenden Erzeugnissen von über 6 g/l erfüllen nicht mehr die einschlägige Definition von „Mischung“

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