5 ABGABE VON LEBENSMITTELN NACH LEBENSMITTELKATEGORIEN

  • Rohe, frische tierische Lebensmittel wie Fleisch, Geflügel und Fisch sind sensible leicht verderbliche Lebensmittel. Sie werden nicht an Endverbraucher abgegeben. Eine Abgabe etwa an Städte, Gemeinden, Blaulichtorganisationen oder das Bundesheer kann erfolgen, sofern diese eine sichere weitere Verarbeitung zur Versorgung der Bevölkerung sicherstellen können. Ansonsten sind diese Lebensmittel zu entsorgen, wenn die Kühlkette unterbrochen wurde.
  • Empfehlungen zur Abgabe von gekühlten und tiefgekühlten Lebensmitteln sind im Anhang festgehalten.
  • Eier können bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum abgegeben werden.
  • Ungekühlte pflanzliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kräuter können solange abgegeben werden als augenscheinlich keine Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit vorliegt.
  • Alle ungekühlt lagerbaren Lebensmittel und Getränke können abgegeben werden.
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