3. Krebstiere

Beschreibung und Begriffsbestimmung sind zum Verzehr bestimmte Tiere der Klasse der Crustacea.

Die wesentlichen Handelsformen sind u.a.:

  • Lebende Krebstiere
  • Krebstiere und Teile von Krebstieren
  • frisch oder tiefgefroren
  • geschält oder ungeschält
  • gekocht oder ungekocht

Tiefgefrorene Krebstiere und tiefgefrorene Krebstierteile sowie Erzeugnisse entsprechen hinsichtlich der Temperaturen A.1.4.

Erzeugnisse aus Krebstieren oder Krebstierteilen sind durch geeignete Verfahren, auch unter Verwendung von Zutaten, haltbar gemacht.

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