5.2 Überschreitung der mikrobiologischen Anforderungen, die keine Beurteilung als nicht sicher gemäß Abs. 5.1.1 ergibt

Bei einer vereinzelten Überschreitung der mikrobiologischen Anforderungen gemäß Abs. 1.2.1.1, Abs. 2.2.5.1 Abs. 3.2.4.1 und Abs. 4.2.1.1 ist nach der im Anhang 10 festgelegten Tabelle vorzugehen.

Im Gutachten ist auf die jeweilige(n) Überschreitung(en) und gegebenenfalls auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen bzw. Maßnahmen hinzuweisen und zu empfehlen, die Ursache der Überschreitung zu prüfen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des abgefüllten Wassers zu ergreifen.

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