2. OXYMEL

Da es sich bei Honig und Essig um Lebensmittel handelt, die durch ungeeignete Umgebungsbedingungen – insbesondere durch übermäßige Wärmeeinwirkung – negativ beeinflusst werden können, wird die Anbringung von Lagerbedingungen empfohlen, wie z. B.

„trocken und vor Wärme geschützt lagern“,

„vor Licht und Wärme geschützt lagern“.

Um Oxymel vor vorzeitigen Beeinträchtigungen zu schützen, sind die deklarierten Lagerbedingungen auf allen Ebenen des Inverkehrbringens bis zur Abgabe an die Letztverbraucherin/den Letztverbraucher einzuhalten.

Die Beurteilung erfolgt gemäß den allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen des Codexkapitels A 3 „Allgemeine Beurteilungsgrundsätze“.

Produkte, deren Zusammensetzung Punkt 2.1 entspricht, dürfen als „Oxymel“ bezeichnet werden, eine beschreibende Bezeichnung gemäß Art. 17 Abs. 1 LMIV ist notwendig, z. B. „Honigzubereitung mit Gärungsessig“ oder „Honigzubereitung mit Gärungsessig und Kräutern“.

„QUID“-Angaben (quantitative Angaben der Zutaten gem. Art. 22 LMIV) für Honig und Gärungsessig sind notwendig. Werden weitere Zutaten zugesetzt, sind hinsichtlich der quantitativen Angaben die diesbezüglichen Anforderungen der LMIV zu beachten.

Lebensmittel, die den Anforderungen dieses Codexkapitels entsprechen, können mit zusätzlichen Angaben wie z. B. „hergestellt gemäß dem ÖLMB Codexkapitel B 3“ oder einen Verweis auf die „traditionelle österreichische Codexqualität“ versehen werden.

Der Begriff setzt sich aus den aus dem Griechischen stammenden Begriffen oxy (sauer) und Meli (Honig) zusammen.

Oxymel ist ein zusammengesetztes Lebensmittel, bestehend aus zwei Teilen Honig und einem Teil Gärungsessig. Zur Geschmacksabrundung können zu dieser Grundrezeptur z. B. Gewürze, Kräuter, Früchte und/oder Fruchtsäfte in geringen Mengen zugesetzt werden (in Summe maximal 10 %).

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