Beilage 1 Einordnen von Unterlagen betr. Zulassung und Eintragung

Zugelassene Betriebe:

  • Zulassungsbescheid (oder Antrag)
    oder
    Mitteilung der Behörde über die Zulassung (z. B. Eintragung in den Amtlichen Veterinärnachrichten)
  • Zuteilung einer Zulassungsnummer (ehemals Veterinärkontrollnummer)

Eingetragene Betriebe:

  • Bei Betrieben, die schon vor dem 1. 1. 2006 gemeldet waren:
    Dokument, das nachweist, dass die Tätigkeit zu Recht ausgeübt wird (siehe Sonstiges)
  • Bei Betrieben, die sich nach 1. 1. 2006 gemeldet haben: 
    Meldeanzeige zur Eintragung

Sonstiges:

  • Auszug aus dem zentralen Gewerberegister
  • Firmenbuchauszug
  • Betriebsanlagengenehmigung
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