Beilage 1 Einordnen von Unterlagen betr. Zulassung und Eintragung
Zugelassene Betriebe:
- Zulassungsbescheid (oder Antrag)
oder
Mitteilung der Behörde über die Zulassung (z. B. Eintragung in den Amtlichen Veterinärnachrichten) - Zuteilung einer Zulassungsnummer (ehemals Veterinärkontrollnummer)
Eingetragene Betriebe:
- Bei Betrieben, die schon vor dem 1. 1. 2006 gemeldet waren:
Dokument, das nachweist, dass die Tätigkeit zu Recht ausgeübt wird (siehe Sonstiges) - Bei Betrieben, die sich nach 1. 1. 2006 gemeldet haben:
Meldeanzeige zur Eintragung
Sonstiges:
- Auszug aus dem zentralen Gewerberegister
- Firmenbuchauszug
- Betriebsanlagengenehmigung