2.3 Bezeichnung
Die Produkte des Abs. 2.2 werden als „Suppe" bezeichnet. Bei Verwendung von Einlagen kann in der Bezeichnung darauf hingewiesen werden.
Ungebundene Suppen können auch als „Bouillon" bezeichnet werden. Sind diese nicht aus Rindfleisch hergestellt, wird das geschmacksgebende Ausgangsmaterial in der Bezeichnung angeführt (z. B. Hühnerbouillon, Gemüsebouillon).
Bei gebundener Suppe ist eine Bezeichnung wie „Creme" ein Hinweis auf die Konsistenz oder Textur.