4.2.1 Mikrobiologische Anforderungen

Wasser muss frei von Mikroorganismen sein, die beim Genuss des Wassers eine Erkrankung verursachen können. Diese Anforderung gilt als nicht erfüllt, wenn in 250 ml Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie in 50 ml sulfitreduzierende anaerobe Sporenbildner (für Trinkwasser: in 250 ml Clostridium perfringens einschließlich Sporen) enthalten sind. Wasser darf nur solche vermehrungsfähigen Arten an Mikroorganismen enthalten, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung beim Gewinnen oder Abfüllen geben.

Neben den in diesem Abschnitt und dem Codexkapitel B 1 „Trinkwasser“ angeführten chemischen und mikrobiologischen Anforderungen an Tafelwasser, Quellwasser oder abgefülltes Trinkwasser gelten für das Wasser in (oder aus) Wasserspendern die in den nachfolgenden Punkten angeführten Bestimmungen für die Anzahl kolonie-bildender Einheiten bei 22 °C und 37 °C Bebrütungstemperatur.

Im geschlossenen Behältnis dürfen nur solche vermehrungsfähigen Arten an Mikroorganismen enthalten sein, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung beim Gewinnen oder Abfüllen geben.

Bei Proben, die innerhalb von 12 Stunden nach der Abfüllung gezogen wurden, gelten folgende Grenzwerte:

KBE 22° C 100/ml

        37° C 20/ml

Bei Proben, gezogen aus dem Originalgebinde (Regalproben), gelten folgende Richtwerte: 
KBE 22° C 1.000/ml 
        37° C    200/ml

Aktionswerte: KBE 22°C 10.000/ml
                      KBE 37°C 10.000/ml

Eine Überschreitung des Aktionswertes weist auf die Notwendigkeit hin, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation einzuleiten. Es ist eine komplette Reinigung und Desinfektion des Wasserspenders vorzunehmen.

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