2.10 Hygieneschulung:

Der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder der von der Geschäftsführung beauftragte leitende Mitarbeiter händigt dem Arbeitnehmer bei Eintritt eine Kopie der Merkblätter aus und unterweist ihn. Der Arbeitnehmer bestätigt die Übernahme durch seine Unterschrift.
Zudem wird empfohlen, die Merkblätter im entsprechenden Bereich gut sichtbar anzubringen.

Unabhängig davon werden die Arbeitnehmer einmal jährlich oder bei einer Änderung ihres Tätigkeitsbereiches auf die hygienischen Verhaltensregeln entsprechend ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches hingewiesen. Der Arbeitnehmer
bestätigt die Unterweisung am dafür vorgesehenen Formblatt (Beilage 11). Diese Bestätigungen können hier im Anschluss eingeordnet werden.

Beilage 10 – Leitlinie für die Personalschulung
Beilage 11 – Dokumentation über die durchgeführte Hygieneschulung

Merkblätter 1-10

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