A.3.3 Schweine

Unter dem Begriff Jungschweinernes werden Schlögel, Schulter, Kurzes und Langes Karree von mageren Schweinen mit einem Zweihälftengewicht von weniger als 60 kg verstanden, die mit anhaftendem Speck und mit Schwarte in Verkehr gebracht werden. Beim Feilhalten und Verkaufen derartiger als "Jungschweinernes" bezeichneter Fleischteile ist die codifizierte Fleischteilbezeichnung zu verwenden und auf das Vorhandensein der Schwarte hinzuweisen. Unter Spanferkel sind Schweine mit einem Schlachtgewicht (warm) von bis zu 40 kg zu verstehen.

  1. Schlögel bestehend aus: Schlussbraten, Kaiserteil (Schale), Nuss, Frikandeau, Hintere Stelze, Fuß
  2. Langes und Kurzes Karree, Filet
  3. Schopfbraten
  4. Brust
  5. Bauchfleisch
  6. Kopf mit Göderl (schraffiert)
  7. Schulter mit vorderer Stelze und Fuß, Rückenspeck, Filz, Schwanz (Schweiferl)

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www.ama-marketing.at/home/groups/6/teilstuecke/SCHWEIN40.SWF

Als Schweineschlachtkörper gelten laut Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung 2018 (BGBl. II Nr. 23/2019 i.d.g.F.) auch jene Schlachtkörper, bei denen nach der Verwiegung Kopf und Vorderfüße entfernt wurden.

csm schweinehaelfte 01 b623a2b976

csm schloegel 01 5e010477df

csm schulter mit stelze vorne 01 3e33f8d7a7

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  • Schweinehälfte
  • Schlögel
  • Schulter
  • Stutzen
  • Karree
  • Bauchfleisch

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