7.1.6 Zusammenhang mit den geografischen Verhältnissen

  •  Angaben zu dem geografischen Gebiet, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind
    Österreich war in der Monarchie mit Ungarn über Jahrhunderte politisch verbunden. Der gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsraum führte zu vielen gemeinsamen Entwicklungen. Kulturelle und gastronomische Traditionen sind auch in den, nach dem ersten Weltkrieg streng getrennten Länder weiterhin aufrecht geblieben. Die hochrangige Anbaukultur, Bodenbeschaffenheiten und die im Wesentlichen von einem pannonischen Klima und den Tiefebenen geprägten Witterungsbedingungen sorgten sowohl in Ungarn als auch im Osten Österreichs dafür, dass die hier geernteten Früchte immer schon von ausgezeichneter Qualität waren und sich besonders gut eignen, um hervorragende Obstbrände herzustellen. Die Möglichkeiten, die diese Obstqualität zur Herstellung von Obstbränden bieten, wurden auch von beiden Ländern schon früh erkannt und seit langem genutzt. Speziell der Anbau von Marillen mit einer viele Jahrhunderte alten Tradition, gerade in den östlichen Bundesländern Österreichs und in Ungarn, bildete den Grundstein für einen qualitativ außerordentlich hochwertigen Rohstoff.

    Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht, dass in diesen klassischen Anbauregionen der Marille, insbesondere der Marillenbrand von jeher großen Anklang fand und sich bis heute seiner hohen Beliebtheit erfreut.
  • Bestimmte Eigenschaften der Spirituose, die dem geografischen Gebiet zuzuschreiben sind
    Geprägt von dem im Wesentlichen pannonischen Klima in den Anbauregionen, tragen die Früchte mit ihrer hohen Qualität maßgeblich zu den spezifischen Geschmacks-, Aroma- und Inhaltsstoffen des Brandes bei.
    In Anerkennung der von dem geografischen Gebiet geprägten Qualität wurde die Bezeichnung „Pálinka“ mit Beitritt der Republik Ungarn zur EU - Akte über die Bedingungen des Beitritts, Abl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33 - als eine, unter bestimmten Bedingungen auch Österreich vorbehaltene Bezeichnung in die Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 aufgenommen. 168

    Vom hohen Ansehen, das der Pálinka nicht nur in Europa genießt, zeugen unter anderem Prämierungsveranstaltungen, in Österreich z. B. die „Destillata“, bei der diverse Pálinka gerade in jüngster Vergangenheit Goldmedaillen errangen.

    Derartige Prämierungen sind ein klares Zeichen für die Qualität, Beliebtheit und Bekanntheit dieser Geografischen Angabe und festigen nachhaltig den Ruf dieser herausragenden Brände. Nicht zuletzt trägt die untrennbar mit einer großen historischen Vergangenheit verbundene Bezeichnung Pálinka schon von sich aus zur Reputation dieser geografischen Angabe bei.

 


168 Die Bezeichnung „Obstbrand“ kann nur für die in Ungarn hergestellte Spirituose und nur für die in den österreichischen Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien hergestellten Destillate aus Marillen, durch die Bezeichnung Pálinka ersetzt werden.' (Art. 1 Abs. 4 lit. i Z 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89)

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