3.1.2.1 Österreichischer Qualitäts-Obstschnaps

Die hervorhebende Auslobung „Österreichischer Qualitäts-“[Obstschnaps] wird ausnahmslos für in Österreich hergestellte Erzeugnisse, denen in keiner Phase der Herstellung Zucker oder andere süßende Erzeugnisse 117 - auch keine sonstigen Abrundungsmittel (z. B. Sorbit, Glycerin, Fruchtsäfte, Fruchtextrakte) - zugesetzt wurden, verwendet.

 


117 Das Verbot der Süßung ist umfassend und schließt allfällige Einträge süßender Erzeugnisse, aus zuvor anderweitig zur Lagerung süßer Erzeugnisse wie z. B. Likörweine genutzter Holzbehältnisse mit ein.

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