2.7 Pariser

Konditorwaren, die mit einem Hinweis auf "Pariser" in Verkehr gebracht werden, enthalten als wertbestimmenden Bestandteil Parisercreme.

Parisercreme wird grundsätzlich aus Obers (Rahm) und Schokolade im Verhältnis 1:1 hergestellt. Abweichend davon kann dieses Verhältnis bis zu 1 Teil Obers zu mindestens 0,8 Teile Schokolade oder bis zu 1 Teil Obers zu höchstens 1,5 Teile Schokolade abgewandelt werden.

Der Parisercreme können würzende oder aromatisierende Zutaten zur Abrundung des Geschmacks zugegeben werden.

Anstelle von Obers können auch die entsprechenden Anteile an geeigneten Milchprodukten verwendet werden. Parisercreme enthält kein anderes Fett als Milchfett, ausgenommen jene Fette, die durch geschmackgebende Zutaten eingebracht werden. Die Verwendung kakaohaltiger Fettglasurmassen ist nicht zulässig.

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