2.3 Bezeichnung

Franzbranntwein gemäß 2.2.1, der in Österreich erzeugt wurde, kann als österreichischer Franzbranntwein bezeichnet werden.

Anwendungshinweise wie z.B. "zum Einreiben" oder "zur äußerlichen Anwendung" werden auf der Verpackung deutlich sicht- und lesbar angegeben.

Aufgrund der Inhaltsstoffe allfällig erforderliche Warnhinweise, die sich aus der Kosmetikverordnung ergeben, werden berücksichtigt.

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