3.3.1.2 Zubereitungen aus Frischkäse und wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen

Frischkäsezubereitungen bestehen aus Frischkäse und anderen Lebensmitteln. Dazu zählen auch die aus Speisetopfen mit Butter oder Rahm und unter Zugabe von geschmackgebenden Zutaten hergestellten Erzeugnisse, z. B. Liptauer.

Mindestens 51 % der Trockenmasse des Endproduktes bestehen aus Käsetrockenmasse, einschließlich des zugegebenen Milchfetts.

Nicht zugegeben werden Speiseöl, Speisefett sowie Fett oder Eiweiß, die nicht der Milch entstammen. Werden Zubereitungen von Lebensmitteln eingesetzt, denen Speiseöl, Speisefett und/oder Eiweiß, die nicht der Milch entstammen, zugegeben wurden, so darf der Fremdfettgehalt 2 % im Endprodukt nicht überschreiten.

Bei der Herstellung von Frischkäsezubereitungen kann jedoch nach der mikrobiellen Säuerung zur Einstellung des pH-Wertes eine Zugabe von Milchsäure erfolgen.

Werden Fruchtzubereitungen oder Zubereitungen sonstiger geschmacksgebender Zutaten eingesetzt, so entsprechen diese Abschnitt 10.

Bei Frischkäsezubereitungen ist ausschließlich der Zusatz von Zusatzstoffen und Aromen zulässig, die in Abschnitt 10 genannt sind.

Frischkäsezubereitungen können wie unter Abs. 3.3.1.1.10 beschrieben, einer nachträglichen Wärmebehandlung unterzogen werden.

Bei der Herstellung von wärmebehandelten Frischkäsezubereitungen kann nach der mikrobiellen Säuerung zur Einstellung des pH-Wertes eine Zugabe von Milchsäure erfolgen.

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