1. Einleitung

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht vor, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCPGrundsätzen durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.
Die vorliegende Leitlinie stellt ein Modell für die praktische Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen dar und wird vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

  1. Anwendungsbereich
    Die Leitlinie gilt für Unternehmen(-sbereiche), die sich mit Lebensmittellogistik beschäftigen.
    Sie erfasst alle erforderlichen Tätigkeiten und Prozessschritte, vor allem aber die verwendeten Behältnisse sowie das notwendige Zubehör, die im Rahmen der Logistikprozesse in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können. 
    Für Unternehmen, die mit der Herstellung von Lebensmitteln befasst sind, sind die branchenspezifischen Hygieneleitlinien zu beachten, z. B. die Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen.
  2. Gesetzliche Grundlagen (Auszug)
    • Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über tiefgefrorene Lebensmittel, BGBl. Nr. 201/1994
    • Verordnung (EG) Nr. 37/2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen
    • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
    • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
    • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
    • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
    • Mitteilungen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (2016/C 278/01):
      Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von PRPs und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen
    • Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) samt Anlagen, BGBl. Nr. 144/1987 idgF
  3. Begriffsbestimmungen (im Sinne dieser Leitlinie) 
    Logistik ist die Verknüpfung aller Prozessabläufe von der Übernahme der Lebensmittel in das geeignete Behältnis, deren Verteilung über ein- oder mehrstufige Transporte mit der damit verbundenen Lagerung, Umschlag, Kommissionierung etc. bis zur Übergabe der Lebensmittel an den Empfänger.1
    Der Logistiker ist der Verantwortliche für sämtliche Prozesse in den genannten Bereichen.
    Behältnisse sowie das notwendige Zubehör sind alle Gegenstände und Mittel, in denen sich Lebensmittel während des Logistikprozesses befinden und mit denen sie in Kontakt kommen können.

 


1 siehe auch Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Betrieben, die sich mit der Tiefkühllogistik von Tiefkühlprodukten befassen

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