3. Betriebsstätten

  1. Grundausstattung
    Bei der Beurteilung der Räume ist das Hygienerisiko und das zugrunde liegende Arbeitskonzept zu berücksichtigen. Das Hygienerisiko bei Eiern als „natürlich verpacktes“ Lebensmittel ist gering.

    Grundsätzlich müssen Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und instand gehalten werden. Zwischenzeitlich aufgetretene Mängel werden in angemessener Zeit behoben.

    Räume und sonstige Arbeitsbereiche (z.B. Sortieren und Verpacken) sind so zu konzipieren, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet und Schmutzansammlungen sowie Verunreinigungen und Kontaminationen der Eier (Staub, Schädlinge) vermieden werden. Eine Kontamination dieser Räume durch Aufstallungssysteme muss auf das geringst mögliche Ausmaß minimiert werden (z.B. vollautomatisierte Einstreunester, …).

    Produktionsräumlichkeiten, die überwiegend privat genutzt werden (z.B. Hauswirtschaftsraum, …), können unter der Voraussetzung verwendet werden, dass diese Räume und Arbeitsflächen vor Beginn des Sortiervorganges gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden.

    Haustiere müssen während der Benützung fern gehalten werden.

    Handwaschbecken
    Es muss an einem leicht erreichbaren, geeigneten Standort am Betrieb die Möglichkeit zur hygienischen Reinigung und Trocknung der Hände geben. Empfohlen wird die Verwendung von Flüssigseife sowie von Einmalhandtüchern.

    Toiletten
    Eine Toilette muss an einem leicht erreichbaren, geeigneten Standort am Betrieb vorhanden sein und darf keinen direkten Zugang in die Räume der Sortierung, Verpackung und Lagerung der Eier haben.

    Belüftung
    Es muss eine ausreichende (natürliche oder künstliche) Belüftung möglich sein, z.B.Durchlüften oder Ventilator.

    Beleuchtung
    Betriebsstätten müssen über eine natürliche und/oder künstliche Beleuchtung verfügen.

    Wasserversorgung
    Wasser, das zur Reinigung von Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet wird, muss Trinkwasserqualität haben.
  2. Anforderungen an Räume und Geräte
    Türen
    Die Oberflächen der Türen müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Türen können aus Holz sein, wenn diese eine unbeschädigte, glatte und saubere Oberfläche aufweisen (z.B. imprägniert oder lackiert). Türen, die ins Freie führen, müssen im geschlossenen Zustand dicht schließen, um das Eindringen von Schädlingen zu verhindern.

    Fenster
    Fenster und andere Öffnungen müssen so angebracht sein, dass Schmutzansammlungen vermieden werden. Die Oberflächen der Fensterrahmen müssen leicht zu reinigen sein. Fenster und Fensterstöcke können aus Holz sein, wenn diese eine glatte und saubere Oberfläche aufweisen (z.B. imprägniert oder lackiert). Es wirdempfohlen, Fenster, die ins Freie geöffnet werden, mit einem Insektengitter zu versehen.

    Böden
    Bodenoberflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie leicht zu reinigen (z.B. Nassreinigung) und erforderlichenfalls zu desinfizieren sind.

    Sie müssen entsprechend abriebfest und wasserundurchlässig sein und aus nicht toxischen Materialien bestehen. Wenn ein Bodenabfluss vorhanden ist, sollte er mit einem Geruchsverschluss und einem Gitter versehen sein.

    Wände
    Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand und sauber zu halten. Sie sollen übereine leicht zu reinigende Oberfläche verfügen.

    Decken
    Decken und Deckenkonstruktionen müssen so beschaffen sein, dass eine Schmutzansammlung vermieden wird und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Teilchen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Bei Vorhandensein einer Holzdecke muss diese sauber sein.

    Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsflächen, Geräte und Gegenstände
    Transportbänder, die Eiersortiermaschine sowie sonstige technische Einrichtungen müssen sauber und instand gehalten werden.

    Verpackungen sind so zu lagern und zu transportieren, dass eine nachteilige Beeinflussung des Produktes vermieden wird (z.B. geschützt vor Staub). Die Verwendung von Holz (z.B. Paletten zur Lagerung von Verpackungen, Arbeitsflächen, …) ist zulässig, wenn die hygienische Sicherheit des Produktes nicht beeinträchtigt wird. Die Reinigung und die Desinfektion müssen so häufig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.

    Transport
    Transportbehältnisse und/oder Container müssen sauber und instand gehalten werden. Eier sind in Transportbehältnissen und/oder Containern so zu platzieren und zu schützen, dass das Kontaminationsrisiko so gering wie möglich ist.
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