1.2.1 Überprüfungen

Unter der Vorgabe, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1.1.2 für natürliches Mineralwasser erfüllt sind, werden die im Folgenden angeführten Überprüfungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt:

  • geologische, hydrologische und hydrogeologische
  • physikalische, chemische und physikalisch-chemische
  • mikrobiologische und hygienische
  • ernährungsphysiologische bei natürlichen Mineralwässern mit weniger als 1.000 mg gelöster Mineralstoffe oder weniger als 250 mg freien Kohlendioxids in einem Liter zusätzlich oder bei einer Mineralisierung von mehr als 6,5 g/l.
  • mikrobiologische Anforderungen.

Natürliches Mineralwasser und Quellwasser muss auf jeder Stufe der Gewinnung und Vermarktung frei von gesundheitsschädlichen Mikroorganismen und Parasiten jedweder Art sein.

Die Anforderung gemäß Abs. 1.2.1.1 bezüglich Mikroorganismen gilt als nicht erfüllt, wenn in 250 ml Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie in 50 ml sulfitreduzierende anaerobe Sporenbildner enthalten sind.

Am Quellaustritt sollen die koloniebildenden Einheiten (KBE) die Richtwerte von 20 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 22 °C in 72 Stunden und von 5 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 37 °C in 24 Stunden nicht überschreiten.

Im abgefüllten Wasser dürfen die Anzahlen koloniebildender Einheiten (KBE) in einer Probe, die innerhalb von 12 Stunden nach der Abfüllung gezogen, gekühlt transportiert und untersucht wird, die Grenzwerte von 100 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 22 °C in 72 Stunden und von 20 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 37 °C in 24 Stunden nicht überschreiten.

Es dürfen nur solche Arten an vermehrungsfähigen Mikroorganismen enthalten sein, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung beim Gewinnen oder Abfüllen geben. Originial-Datei laden

Zur Überprüfung der oben angeführten mikrobiologischen Anforderungen werden die im Anhang 4 angegebenen Untersuchungsverfahren angewendet.

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