6 Reinigung und Desinfektion

Im Schlachtraum und den im Produktionsprozess nachfolgenden Räumen dürfen nur Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, die für den Lebensmittelbereich geeignet sind (Herstellerangaben). 

Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:

  • Sicherheitsdatenblatt;
  • Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit).

Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage und füllen Sie dieses Formular in Anlehnung an den Musterplan aus (Beilage 6 REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN). 

Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z. B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden!

Arbeitsflächen sollen vor Arbeitsbeginn abgetrocknet sein. 

Vor der Schlachtung/Zerlegung/Herstellung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtige Punkte optisch zu überprüfen:

  • die Wassertemperatur im Sterilbecken (Anhaltspunkt für Schlachtung:
    Dampfentwicklung bedeutet ausreichend Temperatur, andernfalls Kontrolle mit einem Thermometer);
  • die Sauberkeit der Schneidewerkzeuge (Messer, Sägen, Zangen und Maschinen);
  • die Sauberkeit der Fleischhaken, Zerlegtische und Behältnisse;
  • das Vorhandensein von Seife, Einweghandtüchern und WC-Papier; 
  • der einwandfreie Zustand der Maschinen (Beschädigungen, Absplitterungen). 
    Reinigungs- und Desinfektionsplan – Leerformular
    (Beilage 6a REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN LEERFORMULAR)
    Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Mittel
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