6 Reinigung und Desinfektion
Im Schlachtraum und den im Produktionsprozess nachfolgenden Räumen dürfen nur Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, die für den Lebensmittelbereich geeignet sind (Herstellerangaben).
Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:
- Sicherheitsdatenblatt;
- Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit).
Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage und füllen Sie dieses Formular in Anlehnung an den Musterplan aus (Beilage 6 REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN).
Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z. B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden!
Arbeitsflächen sollen vor Arbeitsbeginn abgetrocknet sein.
Vor der Schlachtung/Zerlegung/Herstellung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtige Punkte optisch zu überprüfen:
- die Wassertemperatur im Sterilbecken (Anhaltspunkt für Schlachtung:
Dampfentwicklung bedeutet ausreichend Temperatur, andernfalls Kontrolle mit einem Thermometer); - die Sauberkeit der Schneidewerkzeuge (Messer, Sägen, Zangen und Maschinen);
- die Sauberkeit der Fleischhaken, Zerlegtische und Behältnisse;
- das Vorhandensein von Seife, Einweghandtüchern und WC-Papier;
- der einwandfreie Zustand der Maschinen (Beschädigungen, Absplitterungen).
Reinigungs- und Desinfektionsplan – Leerformular
(Beilage 6a REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN LEERFORMULAR)
Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Mittel