A 1 Kirschenlikör mit Inländerrum

A 1.1
Traditionell wird ein auf Inländerrum und Kirschensaft aufgebauter Kirschenlikör unter der Bezeichnung „Kirschenlikör mit Inländerrum“ in Verkehr gebracht.

A 1.2
Der gesamte Alkohol stammt zur Gänze aus in Österreich, entsprechend Anhang I Nummer 1, lit. a der Verordnung (EU) 2019/787 hergestelltem Rum.
Der Mindestalkoholgehalt von Kirschenlikör mit Inländerrum beträgt 22,5 % vol.

A 1.3
„Kirschenlikör mit Inländerrum“ weist einen Saftanteil von mindestens 10 Liter Kirschenfruchtsaft je 100 Liter Fertigerzeugnis auf.

A 1.4
Der Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker für „Kirschenlikör mit Inländerrum“ beträgt 100 g/l.

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