2. Rechtslage

  1. Rechtsquellen
    Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind u.a. die Verordnungen(EG) Nr.852/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel,Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungsund Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
    Weiters sind maßgeblich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006), die Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung (BGBl. II Nr. 92/2006),die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung (BGBl. II Nr. 108/2006), Tierschutzschlacht-VO (BGBl. II Nr. 488/2004)und die Fleischuntersuchungsverordnung (BGBl. II Nr. 109/2006).
  2. Geltungsbereich
    Die vorliegende Leitlinie gilt für Betriebe, die Fische aus Wildfang oderaus eigener Produktion in ihrem Unternehmenschlachten unddiesedirekt an Endverbraucher, Gastronomieoder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben.
  3. Verantwortung und Zuständigkeit
    Der landwirtschaftliche Betriebsinhaberist laut gesetzlicher Definition Lebensmittel-Unternehmer und damit für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Bei der Direktvermarktung von Fischund/oder Erzeugnissen daraus,bedeutet diesdie Verantwortung von der Tierhaltung über die Schlachtung, die Be- oder Verarbeitung bis zum Verkauf.
    Beim Nachweis von Zoonosen oder Tierseuchen ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.

    Betriebsbeschreibung
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