2. Rechtslage
- Rechtsquellen
Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind u.a. die Verordnungen(EG) Nr.852/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel,Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungsund Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
Weiters sind maßgeblich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006), die Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung (BGBl. II Nr. 92/2006),die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung (BGBl. II Nr. 108/2006), Tierschutzschlacht-VO (BGBl. II Nr. 488/2004)und die Fleischuntersuchungsverordnung (BGBl. II Nr. 109/2006). - Geltungsbereich
Die vorliegende Leitlinie gilt für Betriebe, die Fische aus Wildfang oderaus eigener Produktion in ihrem Unternehmenschlachten unddiesedirekt an Endverbraucher, Gastronomieoder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben. - Verantwortung und Zuständigkeit
Der landwirtschaftliche Betriebsinhaberist laut gesetzlicher Definition Lebensmittel-Unternehmer und damit für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Bei der Direktvermarktung von Fischund/oder Erzeugnissen daraus,bedeutet diesdie Verantwortung von der Tierhaltung über die Schlachtung, die Be- oder Verarbeitung bis zum Verkauf.
Beim Nachweis von Zoonosen oder Tierseuchen ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.