1.4.3 Untersagungen

Auf Verpackungen und Etiketten, Aufmachung sowie bei jeglicher Art von Werbung sind Angaben, Bezeichnungen, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen und andere bildliche und nicht bildliche Zeichen untersagt, die:

  • Merkmale vortäuschen, die das natürliche Mineralwasser vor allem hinsichtlich der Herkunft, der Analysenergebnisse oder ähnlicher auf die Garantie für Echtheit abgestellter Angaben nicht besitzt,
  • bei einem abgefüllten Wasser, das nicht Abs. 1.1.2 entspricht, zu einer Verwechslung mit einem natürlichen Mineralwasser führen können, insbesondere die Angabe "Mineralwasser".
  • zu verstehen geben, dass sich das natürliche Mineralwasser durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl vergleichbare Wässer gemäß Abs. 1.1.2 (oder 1.1.3) dieselben Merkmale aufweisen.
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