2.4 Zusätze zu Mahl- und Schälprodukten
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Bei Mahlprodukten können zur Einstellung des enzymatischen Zustandes und zur Verbesserung der Verarbeitungseigenschaften Malzmehle, Malzextrakte und sonstige Enzympräparate zugesetzt werden.
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Für die Weiterverarbeitung ist die Zugabe von Quellmehlen zu Roggenmahlprodukten sowie von maximal 10 % Quellmehl zu Weizenmahlprodukten zulässig.