2.4 Zusätze zu Mahl- und Schälprodukten

Bei Mahlprodukten können zur Einstellung des enzymatischen Zustandes und zur Verbesserung der Verarbeitungseigenschaften Malzmehle, Malzextrakte und sonstige Enzympräparate zugesetzt werden.

Für die Weiterverarbeitung ist die Zugabe von Quellmehlen zu Roggenmahlprodukten sowie von maximal 10 % Quellmehl zu Weizenmahlprodukten zulässig.

 

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