1.4 Regelung des Verkehrs

Werden Erfrischungsgetränke über sogenannte Thekenzapfgeräte oder Kaltgetränkeautomaten ausgeschenkt, ist zur Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des Getränkes im Besonderen auf Folgendes zu achten9.

Sauerstoff beeinträchtigt durch Oxidation das Aroma (Geschmack und Geruch) des Getränks; deshalb werden nur solche Druckapparate eingesetzt, bei denen komprimiertes Kohlendioxid, komprimierter Stickstoff oder Mischungen daraus verwendet werden. Die Verwendung von Pressluft zur Förderung ist unzulässig. Leitungen und alle mit Getränken in Berührung kommenden Teile eines Thekenzapfgerätes bzw. Ausschankgerätes dürfen nur aus Materialien bestehen, die für einen Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind.

9 Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der HACCP-Grundsätze in Einzelhandelsunternehmen, GZ: BMG-75220/0003-IV/7/2007 vom 19. 2. 2007.

Getränkereste werden nicht ausgeschenkt.

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