7. Dokumentation und Aufzeichnungen

Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.

Verpflichtende Dokumentation

  • Betriebs- und Produktionsdaten: Betriebsbeschreibung/Stammdatenblatt, Skizze
  • Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden(z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit, Unterlagen gemäß Aquakultur-Seuchenverordnung, Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung von tierischen Nebenprodukten)
  • Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle.
  • Checklisten für Räume sind 1x jährlich bzw. bei Änderungen auszufüllen
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan1xjährlich bzw. bei Änderungen ausfüllen
  • Plan und Skizze für die Schädlingsbekämpfung; Formular ist im Anlassfall und bei den regelmäßigen Kontrollenauszufüllen
  • Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen für verwendete Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind aufzubewahren
  • Schulungsnachweise:(Hygiene-) Schulungen sind zu bestätigen
  • Laborergebnisse von Fischereierzeugnissen (Listerien)

Empfohlene Dokumentation

  • Laufende Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenkontrolle
  • Ergebnisse von Laboruntersuchungenim Rahmen der Eigenkontrolle oder von Produktuntersuchungen z.B. von Oberflächenuntersuchungen
  • Produktbeschreibungen
Go to Top