1.1 Einleitung

Naturkosmetik ist ein komplexer, emotionaler und sensibler Gegenstand, welcher sich über Naturverbundenheit hinaus, auch über Nachhaltigkeit sowie sozioökonomische Faktoren definiert. Dies bezieht sich sowohl auf die Zusammensetzung des Produktes, als auch auf die eingesetzten Verpackungsmaterialien und Verpackungssysteme.

Derzeit werden häufig von nicht staatlichen und/oder nicht offiziell anerkannten privaten Vereinigungen diesbezügliche Richtlinien erstellt und Zertifikate ("Gütezeichen") vergeben. Die dabei zugrunde liegenden Kriterien sind unterschiedlich, sodass die gegenwärtig unter der Bezeichnung Naturkosmetik" am Markt befindlichen Produkte keine einheitliche Norm erfüllen. Diese Situation ist sowohl für Konsumenten als auch für Hersteller verwirrend.

Dieses Codex-Kapitel schafft die Grundlage für die Produktion und Vermarktung von Naturkosmetika, um einen lauteren Wettbewerb durch Transparenz, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Verbraucher vor Irreführung zu schützen.

Anpassungen werden, wenn entsprechend dem Stand der Wissenschaft erforderlich, erfolgen.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass alle in Österreich geltenden kosmetik-rechtlichen Regelungen, wie z.B.:

  • Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung), BGBl. II Nr. 375/1999 idgF.
  • Verordnung über die Kennzeichnung kosmetischer Mittel (Kosmetikkennzeich-nungsverordnung), BGBl. Nr. 891/1993 idgF. (z.B.: Inhaltsstoffdeklaration nach INCI, Haltbarkeitsangaben)
  • Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel, BGBl. Nr. 168/1996 idgF (z.B.: Produktangaben inkl. Sicherheitsbewertung, GMP)
  • Verordnung über Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen (Kosmetik-Farbstoffverordnung), BGBl. Nr. 416/1995 idgF.

einzuhalten sind.

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