4. Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt gemäß den allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen des Kapitels A 3 "Allgemeine Beurteilungsgrundsätze".
Voraussetzungen hinsichtlich der Kennzeichnungs- und Aufmachungsbeurteilung von veganen Alternativprodukten sind in Kapitel A 5, Anhang 11 „LEITLINIE über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ festgelegt.