5.1.1 Allgemein
Milchmischerzeugnisse sind Mischungen von pasteurisierter Milch (Magermilch und Milch verschiedener Fettstufen) oder pasteurisiertem Rahm mit anderen Lebensmitteln. Der Milchanteil beträgt mindestens 51 %. Ein allfälliger Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Vol.% wird nicht überschritten. Wenn nachstehend nicht anders geregelt, ist der Referenzfettgehalt der Ausgangsmilch 3,5 %. Bei Buttermilch gilt der Referenzfettgehalt von 1 %.