Anhang 3 LEISTUNGSMERKMALE[15] DER ANALYSEVERFAHREN FÜR BESTANDTEILE VON NATÜRLICHEM MINERAL- UND QUELLWASSER (gemäß Anhang 1)

Bestandteile Richtigkeit[16] in % der GW Präzision[17] in % der GW Nachweisgrenzen[18] in % der GW Anmerkungen
Antimon 25 25 25  
Arsen 10 10 10  
Barium 25 25 25  
Blei 10 10 10  
Bor 10 10 10  
Chrom 10 10 10  
Cyanid 10 10 10 [19]
Fluorid 10 10 10  
Cadmium 10 10 10  
Kupfer 10 10 10  
Mangan 10 10 10  
Nickel 10 10 10  
Nitrat 10 10 10  
Nitrit 10 10 10  
Quecksilber 20 10 20  
Selen 10 10 10  
Uran 10 10 10  
Zink 10 10 10  

[15] Die Analysenverfahren zur Messung der Konzentrationen der in Anhang 1 genannten Bestandteile müssen mindestens dem Grenzwert entsprechende Konzentrationen mit spezifischer Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze messen können. Ungeachtet der Sensitivität des verwendeten Analyseverfahrens wird das Ergebnis mit mindestens genauso vielen Dezimalstellen angegeben wie bei den in Anhang 1 vorgesehenen Grenzwerten.

[16] Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.

[17] Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Eine annehmbare Präzision entspricht der zweifachen relativen Standardabweichung.

[18] Nachweisgrenze ist

  • entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters oder

  • die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.

[19] Mit dem Verfahren sollte der Gesamtcyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können.

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