10.4 Sonstige Zubereitungen
Diese werden unter Verwendung von beispielsweise Gemüse, Honig, Schalenobst, Cerealien, Kakao, Magerkakao, Schokolade, Kaffee, Vanille oder anderen geschmacksgebenden Lebensmitteln hergestellt. Bei Zubereitungen auf Basis von Kakao, Magerkakao und Schokolade erfolgt kein Zusatz von Aromen (mit Ausnahme von Vanillin) und Farbstoffen. Eine Zugabe alkoholischer Getränke kann in jenem Ausmaß erfolgen, dass im Endprodukt 0,5 Volumenprozent (% vol) Alkohol nicht überschritten werden. Hinsichtlich Bestandteilen, Zusatzstoffen und Bezeichnung gelten Abs. 10.2 und 10.3 sinngemäß.
Die Verwendung von Wasser im technologisch notwendigen Ausmaß bis maximal 15 %, gerechnet auf das Endprodukt, ist möglich.