1. Einleitung
Unter Senf (Speisesenf, Mostrich) versteht man eine mehr oder weniger scharf und würzig schmeckende Zubereitung, die aus Senfsamen (Abs. 2.1) unter Beigabe von Zutaten hergestellt und zum Würzen von Speisen verwendet wird. Der Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen1).
1) Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme, Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften