2.4.2 Bezeichnung
Getränke aus Kaffeemitteln dürfen nicht unter Bezeichnungen in Verkehr gebracht werden, die den Eindruck erwecken könnten, dass es sich um Getränke ausschließlich aus Bohnenkaffee im Sinne des Abschnittes 1. "Kaffee" handelt.
Getränke aus Kaffeemitteln dürfen nicht unter Bezeichnungen in Verkehr gebracht werden, die den Eindruck erwecken könnten, dass es sich um Getränke ausschließlich aus Bohnenkaffee im Sinne des Abschnittes 1. "Kaffee" handelt.
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