3.2 Paradeismark (Paradeiskonzentrat)
Paradeismark ist das passierte, von Häuten und Samen (Kernen) befreite Fruchtfleisch reifer Paradeiser in eingedickter Form. Je nach dem Konzentrationsgrad wird zwischen ein-, eineinhalb-, zwei- (doppelt) und dreifach konzentriertem Paradeismark unterschieden. Paradeismark ist von gleichmäßig dunkelrotem Aussehen, süßsäuerlich-aromatischem Geruch und Geschmack und gleichmäßig dünn- bis dickbreiiger Konsistenz. Paradeismark kann begrenzt Kochsalz2) und Zucker zugesetzt werden; dies wird in der Bezeichnung deklariert. Der Zuckerzusatz wird in der Deklaration der Bestandteile mengenmäßig angegeben und geht über den Trockensubstanzmindestgehalt hinaus. Paradeismark kann durch Rückverdünnung von höher konzentriertem Mark auf die gewünschte Konzentration gebracht werden. Diese erfolgt jedoch bei Paradeismark 14 % ausschließlich mit frischem Paradeissaft3).
2) Kochsalz ist Speisesalz im Sinne des Speisesalzgesetzes (BGBl. Nr. 112/1963).
3) Codexkapitel B 7 Abschnitt "2. Gemüsesäfte und gleichartige Erzeugnisse".
Man unterscheidet nach refraktometrisch gemessener Trockensubstanz (Mindestwerte ohne Toleranzen):
- Paradeismark 14 % einfach konzentriert
Trockensubstanzgehalt mindestens 14,0 %
Kochsalzgehalt höchstens 1,4 % - Paradeismark 21 % eineinhalbfach konzentriert
Trockensubstanzgehalt mindestens 21,0 %
Kochsalzgehalt höchstens 1,8 % - Paradeismark 28 % doppelt konzentriert
Trockensubstanzgehalt mindestens 28,0 %
Kochsalzgehalt höchstens 2,4 % - Paradeismark 36 % dreifach konzentriert
Trockensubstanzgehalt mindestens 36,0 %
Kochsalzgehalt höchstens 3,0 %
In Tuben wird nur "Paradeismark 36 %" abgefüllt.
Die Bezeichnungen für Paradeismark lauten: "Paradeismark 14 %", allenfalls unter Hinzufügung der Bezeichnung "einfach konzentriert", bzw. unter Hinzufügung von "aus frischem Paradeissaft und Paradeiskonzentrat ...%" für rückverdünnte Ware. Hiebei wird die tatsächliche Konzentration des verwendeten Markes angegeben:
- "Paradeismark 21 %", allenfalls unter Hinzufügung der Bezeichnung "eineinhalbfach konzentriert".
- "Paradeismark 28 %", allenfalls unter Hinzufügung der Bezeichnungen "zweifach konzentriert" oder "doppelt konzentriert".
- "Paradeismark 36 %", allenfalls unter Hinzufügung der Bezeichnung "dreifach konzentriert".