Anhang 10 KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG ABGEFÜLLTER WÄSSER (LOS BZW. CHARGE) AUFGRUND VON UNTERSUCHUNGSERGEBNISSEN EINER PROBE (zu Abschnitt 5, Abs. 5.2.1)

Anzahl der Einzelflaschen mit Nachweis von Mikroorganismen gemäß Abs. 1.2.1.2, Abs. 2.2.5.2, Abs. 3.2.4.2 und Abs. 4.2.1.1

Überschreitungen in Einzelproben (Flaschen)
1 und 2 von 10 3 und mehr von 10 3 und mehr von 10
bis inclusive 20 % > 30 % Massives Auftreten von Bakterien gemäß Abs. 1.2.1.2 Abschnitt 1 oder entsprechend den anderen o.a. Abschnitten
Ergreifen von Maßnahmen Nicht sicher – für den menschlichen Verzehr ungeeignet Nicht sicher – gesundheitsschädlich

Anmerkung:

Aufgrund der Art und des Umfangs der mikrobiologischen Routineuntersuchung (Nachweis von Mikroorganismen gemäß Abs. 1.2.1.2, Abs. 2.2.5.2, Abs. 3.2.4.2 und Abs. 4.2.1.1) ist es nur bedingt möglich auf eine Gesundheitsschädlichkeit zu schließen.

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