B.5.1.1 Beschreibung

Kochpökelwaren sind spritzgepökelte oder nassgepökelte Fleischstücke, die entweder nach der Pökelung (Surfleisch) oder nach einer darauf folgenden Heißräucherung, oder nach feuchter Erhitzung oder nach trockener Erhitzung an Verbraucher abgegeben werden. Bei Surfleisch nimmt der Verbraucher die Durcherhitzung der Pökelwaren im Zuge der Zubereitung vor. Brät- und Eiweißpräparate gemäß C.1.2.2 werden üblicherweise nicht verwendet. Der Kollagenwert beträgt höchstens 10 ausgenommen Kochpökelwaren aus ganzen Teilen wie gewachsen.

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