2.2.5 Mikrobiologische Anforderungen
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Tafelwasser ist zum Genuss geeignet, wenn es weder Mikroorganismen noch Parasiten jedweder Art in einer potentiell gesundheitsgefährdenden Anzahl enthält.
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Die Anforderung gemäß Abs. 2.2.5.1 gilt als nicht erfüllt, wenn in 250 ml Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie in 50 ml sulfitreduzierende anaerobe Sporenbildner (für Trinkwasser in 250 ml Clostridium perfringens einschließlich Sporen) enthalten sind.
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Im abgefüllten Tafelwasser dürfen die koloniebildenden Einheiten (KBE) in einer Probe, die innerhalb von 12 Stunden nach der Abfüllung gezogen, gekühlt transportiert und untersucht wird, die Grenzwerte von 100 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 22° C in 72 Stunden und von 20 je ml bei einer Bebrütungstemperatur von 37° C in 24 Stunden nicht überschreiten.
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Tafelwasser darf nur solche vermehrungsfähigen Arten an Mikroorganismen enthalten, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung beim Gewinnen oder Abfüllen geben.
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Bei abgefüllten Tafelwässern (Regalproben) werden folgende Richtwerte eingehalten:
KBE 22 °C 1.000/ml
37 °C 200/ml