3.1 Beschreibung

Teegetränke, die auf Basis von Teeauszügen bzw. -extrakten und Trinkwasser gemäß Codexkapitel B 1 "Trinkwasser" oder von Wässern gemäß Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer" hergestellt werden, enthalten mindestens 0,12 % Tee-Trockenextrakt. Geruch- und geschmackgebende Zusätze können verwendet werden. Ein Teegetränk enthält nicht mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol. Ein Teegetränk, dessen Grundstoff ein teeähnliches Erzeugnis im Sinne des Abschnittes 2 ist, enthält mindestens 0,12 % Trockenextrakt des teeähnlichen Erzeugnisses. Für Instanterzeugnisse und konzentrierte Getränke (z. B. Teesirup) gelten die Anforderungen dieses Kapitels sinngemäß.

Zur Süßung können Zucker und Zuckerarten gemäß Zuckerverordnung10 und Honig gemäß Honigverordnung15 sowie – bei brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Erzeugnissen – Süßungsmittel gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 verwendet werden.

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

10 Verordnung über bestimmte Zuckerarten (Zuckerverordnung), BGBl. II Nr. 472/2003 idgF.

15 Verordnung über Honig (Honigverordnung), BGBl. II Nr. 40/2004 idgF.

Die Verwendung von Zusatzstoffen richtet sich nach den geltenden Bestimmungen1. Zur Aromatisierung werden Teearomen im Sinne des Abs. 1.1.7 und Aromen nach Abs. 2.1.3.1 nicht verwendet.

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

Für Eistee gelten die in den Abs. 3.1.1 bis 3.1.3 angeführten Anforderungen.

Ein Kombucha wird als Teegetränk auf Basis von gezuckerten Teezubereitungen (Teeauszügen bzw. -extrakten und Trinkwasser gemäß Codexkapitel B 1 "Trinkwasser" oder von Wässern gemäß Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer") hergestellt und enthält mindestens 0,12 % Tee-Trockenextrakt aus Schwarz-, Grün-, Kräuter- oder Früchtetee. Er wird durch Fermentation von gezuckerten Teezubereitungen mit kombuchatypischen Hefen und Bakterien hergestellt. Zusätzlich können Milchsäurebakterien unterschiedlicher Spezies bei der Herstellung verwendet werden. Das Teegetränk ist unterschiedlich süß bzw. sauer, enthält Spuren von Alkohol (max. 0,5 %) und Kohlensäure. Es wird ohne Zusatz von Konservierungs-, Farb- und Aromastoffen in Verkehr gebracht. Neben den für die Teebasis typischen Substanzen und alkoholischen Gärungsnebenprodukten enthält es verschiedene aus der Fermentation stammende organische Säuren, vorwiegend Essig- und Gluconsäure.

Getränke, die durch Rückverdünnen aus einem Kombuchakonzentrat (-sirup, -extrakt) und Beigabe von relevanten Mengen nicht der Kombucha-Fermentation entstammender Zutaten hergestellt werden, werden nicht als Kombucha-Teegetränk angesehen.

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