4.1 Beschreibung

Topfencremen werden aus Speisetopfen, Zucker und / oder Zuckerarten / Süßungsmittel, Fruchtsüßen / Fruchtsaftkonzentraten und geschmacksgebenden Zutaten, auch unter Zugabe von Rahm, Joghurt und anderen flüssigen Milchprodukten hergestellt. Der Anteil an Milchprodukten beträgt mindestens 51 %, davon mindestens 51 % Topfen.

Topfencremen mit Früchten enthalten grundsätzlich mindestens 7 % Früchte, eingerührt oder unvermischt.

Bei Zitrusfrüchten beträgt der Mindestanteil 2 %. Bei Zitrusfrüchten können auch Schalenöle mitverwendet werden.

Es werden nur reife, hochwertige Früchte (frisch oder tiefgekühlt) verwendet, die im Ganzen oder zerkleinert, mit oder ohne Zucker bzw. Zuckerarten, Süßungsmittel, Fruchtsüßen und Fruchtsaftkonzentraten einer schonenden Hitzebehandlung zur weitgehenden Inaktivierung der Mikroorganismen unterzogen werden. Dabei ist auf die Erhaltung der fruchteigenen Geschmacksstoffe zu achten. Zur Verhinderung der Bräunung ist ein Zusatz von L-Ascorbinsäure in einer Menge bis zu 150 mg je kg Frucht zulässig. Bei Südfrüchten und Kernobst kann auch hitzesterilisierte Ware eingesetzt werden. Weiters können spezielle Erzeugnisse auch unter Verwendung von Dörrobst und getrockneten Früchten wie Pflaumen, Marillen, Feigen, Datteln usw. und unter Zusatz von Cerealien hergestellt werden. Werden Fruchtzubereitungen verwendet, entsprechen diese den Anforderungen von Abschnitt 10.

Für Topfencremen mit anderen beigegebenen Lebensmitteln gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen wie für Topfencremen mit Früchten. Geschmacksgebende Lebensmittel werden so bemessen, dass der in der Sortenbezeichnung angegebene Geschmack deutlich zu erkennen ist. Werden Zubereitungen eingesetzt, entsprechen diese Abschnitt 10.

Topfencremen werden ohne Konservierungsmittel, Farbstoffe und Aromen, ausgenommen Vanillin, hergestellt. Die über Zubereitungen laut Abschnitt 10 in das Produkt gelangenden Stoffe bleiben unberücksichtigt.

Lebensmittel mit verdickender Wirkung (z. B. Gelatine, Milch- und Molkenproteine, Stärke, …) können eingesetzt werden. Bei aufgeschlagenen und/oder wärmebehandelten Topfencremen ist der Einsatz von Pektin (E 440), modifizierter Stärke (E 1420, E 1422, E 1440, E 1442), Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Carrageen (E 407), Xanthan E 415), Agar-Agar (E 406), Cellulose (E 460, E 466) und von Alginaten (E 401) üblich. Zusätzlich können bei aufgeschlagenen und/oder wärmebehandelten Produkten als Emulgatoren Fettsäureester (E 471, E 472) eingesetzt werden.

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