5.3.2 Anforderungen an die verwendeten Eier

Zur Herstellung von Eierlikör wird gemäß Verordnung (EU) 2019/787 „hochwertiges Eigelb und Eiweiß“ verwendet. Dies schließt die Verwendung von Trockeneierzeugnissen und chemisch konservierten Flüssigeierzeugnissen aus.

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