5.3.2 Anforderungen an die verwendeten Eier
Zur Herstellung von Eierlikör wird gemäß Verordnung (EU) 2019/787 „hochwertiges Eigelb und Eiweiß“ verwendet. Dies schließt die Verwendung von Trockeneierzeugnissen und chemisch konservierten Flüssigeierzeugnissen aus.