1.3.1 Beschreibung, Anforderungen
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Entkoffeinierter Kaffee wird aus Rohkaffee durch Behandeln mit Extraktionsmitteln, durch welche den Kaffeebohnen ein großer Teil oder nahezu die Gesamtheit des Koffeins entzogen werden kann, hergestellt, wobei die Extraktionsmittel bis auf technologisch unvermeidbare Spuren wieder entfernt werden müssen.
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Bei der Extraktion von Kaffeeinhaltsstoffen, wie Koffein oder Bitterstoffen, gelten nach den Bestimmungen der Extraktionslösungsmittelverordnung3 insbesonders folgende Rückstandhöchstwerte bezüglich:
Methylacetat | 20 mg/kg |
Ethylmethylketon | 20 mg/kg |
Dichlormethan | 2 mg/kg |
3 Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Extraktionslösungsmittelverordnung), BGBl. Nr. 642/1995 idgF.
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Der Gehalt an wasserlöslichen Stoffen von geröstetem entkoffeiniertem Kaffee darf nicht weniger als 22 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse betragen. Im Übrigen gelten die in den Abs. 1.2.1.2 bis 1.2.1.4 enthaltenen Anforderungen.
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Der Koffeingehalt übersteigt bei entkoffeiniertem Kaffee nicht 0,1 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse.
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Mischungen von koffeinhaltigem mit entkoffeiniertem Kaffee enthalten einen Anteil von mindestens 50 Gew.% entkoffeiniertem Kaffee. Der Koffeingehalt derartiger Mischungen beträgt mehr als 0,1 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse, jedoch höchstens 0,8 Gew.%.