1.3 Bezeichnung

Die Bezeichnung "Essig" für sich allein oder in Verbindung mit Phantasiebezeichnungen ist zur Täuschung geeignet, weil sie nichts über die besondere Beschaffenheit des Essigs aussagt. Daher wird die Bezeichnung "Essig" allein oder in Verbindung mit Phantasiebezeichnungen nicht als verkehrsübliche Bezeichnung verwendet.

Angaben wie "Acet", "Aceto", "Balsamico" – einzeln oder in Kombination – werden nicht verwendet**).

**) Gilt nicht für verpflichtende Angaben aufgrund von Rechtsvorschriften.

  1. Die in Abs. 1.1.1.2, lit. a) genannten Produkte als "Weinessig",
  2. die in Abs. 1.1.1.2, lit. b) genannten Produkte in Verbindung mit der jeweiligen Obstart als "…essig" oder "…weinessig" (z. B. "Apfelessig", "Apfelweinessig"),
  3. die in Abs. 1.1.1.2, lit. c) genannten Produkte nach ihrer Gemüseart (z. B. "Para-deiser/Tomatenessig"),
  4. die in Abs. 1.1.1.2, lit. d) genannten Produkte nach ihrem Ausgangsmaterial (z.B. "Tresteressig", "Bieressig"),
  5. die in Abs. 1.1.1.2, lit. e) genannten Produkte als "Weingeistessig" und
  6. die in Abs. 1.1.1.2, lit. f) genannten Produkte als "Gärungsessig, hergestellt, aus …", wobei der Anteil der Essige in ganzzahligen (gerundeten) Volumsprozenten in absteigender Reihenfolge angegeben wird.
  1. Die in Abs. 1.1.2 genannten Produkte als "Säureessig" und
  2. die in Abs. 1.1.3 genannten Produkte als "Säureessig, hergestellt aus …", wobei der Anteil der Essige in ganzzahligen (gerundeten) Volumsprozenten in absteigender Reihenfolge angegeben wird.

Der Gehalt an Essigsäure, ausgedrückt als Gesamtsäure in g/100 ml, wird in ganzzahligen (gerundeten) Zahlen und in unmittelbarem Zusammenhang mit der verkehrsüblichen Bezeichnung als "… % Säure) angegeben. Originial-Datei laden

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