3.5 Beurteilung

Aus der Vielzahl der möglichen Anlässe zu Beanstandungen werden in den folgenden Absätzen solche herausgestellt, die für Waren dieses Kapitels typisch sind. Bei der Beurteilung sind jedoch auch die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze des Codexkapitels A 3 "Allgemeine Beurteilungsgrundsätze" heranzuziehen.

Für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind Salatwürzen, Saure Würzen, die erhebliche Mengen vermehrungsfähiger Mikroorganismen (Essigmutter) oder Essigälchen enthalten und deren Geruch und Geschmack nicht reintönig ist.

Als verfälscht sind zu beurteilen:

  1. Salatwürzen, Saure Würzen, die weniger als 1,5 g titrierbare Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml enthalten;
  2. Salatwürzen, Saure Würzen, die dem Absatz 3.1.1 bzw. 3.1.2 nicht entsprechen;
  3. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Gehalt an Restalkohol mehr als 0,5 % (Volumenanteil), bei Produkten aus Wein mehr als 1,0 % (Volumenanteil) beträgt;
  4. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Geruch oder Geschmack nicht der Sortenbezeichnung oder nicht der Angabe nach der Zutatenliste entspricht;
  5. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Essigsäure nicht durch doppelte Fermentation hergestellt worden ist.
Go to Top