B.2.1 Allgemeines
Separatorenfleisch wird bei der Herstellung von Brät- und Fleischwürsten der Sorte 1, Kochwürsten der Sorte 1 und Pasteten einschließlich Pastetenkonserven nicht verwendet.
Separatorenfleisch ist ein Erzeugnis, das durch Ablösung des an fleischtragenden Knochen nach dem Entbeinen bzw. an den Geflügelschlachtkörpern (d. h. an der ausgelösten Karkasse) haftenden Fleisches auf maschinelle Weise so gewonnen wird, dass die Struktur der Muskelfasern sich auflöst oder verändert wird.
Von Sehnen maschinell abgetrenntes Fleisch wird nicht unter Separatorenfleisch verstanden.