8.2.3.1 Arten von eingedickter Milch

Die Kondensmilcharten entsprechen der Einteilung in der Richtlinie 2001/114 EG (umgesetzt mit der Trockenmilchverordnung, BGBl. II Nr. 45/2004 idgF).
Unabhängig von einer Nicht-Teilentsalzung oder Teilentsalzung werden Milchkonzentratarten nach Bezeichnung hinsichtlich des Fettgehaltes und hinsichtlich der gesamten Milchtrockenmasse eingeteilt.

BezeichnungFettGesamte Milchtrockenmasse
a) Kondensmilch, ungezuckerte Kondensmilch oder kondensierte Vollmilch mindestens 7,5 % mindestens 25 %
b) Kondensmagermilch, ungezuckerte Kondensmagermilch, kondensierte
    Magermilch, ungezuckerte kondensierte Magermilch
höchstens 1 % mindestens 20 %
c) teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte teilentrahmte Kondensmilch mindestens 1 % und weniger als 7,5 %        mindestens 20 %
d) Kondensmilch mit hohem Fettgehalt, ungezuckerte Kondensmilch mit hohem
    Fettgehalt, kondensiertes Kaffeeobers, kondensierte Kaffeesahne oder kondensierter Kaffeerahm         
mindestens 15 % mindestens 26,5 %
e) gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte Vollmilch mindestens 8 % mindestens 28 %
f) gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte kondensierte Magermilch höchstens 1 % mindestens 24 %
g) gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte teilentrahmte kondensierte Milch mindestens 1 % und weniger als 8 % mindestens 24 %
h) Milchkonzentrat, konzentrierte Vollmilch mindestens 6 % mindestens 19 %
i) Magermilchkonzentrat oder konzentrierte Magermilch höchstens 1 % mindestens 13 %
j) teilentrahmtes Milchkonzentrat oder teilentrahmte konzentrierte Milch mehr als 1 % und weniger als 6 % mindestens 14 %
k) gezuckertes Milchkonzentrat, gezuckerte konzentrierte Vollmilch mindestens 6 % mindestens 19 %
l) gezuckertes Magermilchkonzentrat oder gezuckerte konzentrierte Magermilch höchstens 1 % mindestens 13 %
m) gezuckertes teilentrahmtes Milchkonzentrat oder gezuckerte teilentrahmte konzentrierte Milch mehr als 1 % und weniger als 6 % mindestens 14 %
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